Schnarchen und Schlafapnoe

60% aller Männer und 40% aller Frauen über 60 Jahre schnarchen. Bei den 30-jährigen sind es erst 10% der Männer und 5% der Frauen.

Der Betroffene bemerkt sein Schnarchen oft gar nicht – aber leidet unter den Folgen wie Mundtrockenheit, Heiserkeit, Halsschmerzen. Stärker gestört durch die Schnarchgeräusche fühlen sich jedoch meist die Partner. Daher muss gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden.

Die Schlafapnoe

Bei dieser Schlafstörung kommt es zu Atmungsaussetzern von länger als 10 Sekunden. Die Folge ist eine mangelnde Sauerstoffversorgung im gesamten Blutkreislauf – auch im Gehirn.

Unbemerkt werden dadurch ständig wiederkehrende Weckreaktionen ausgelöst. Ein erholsamer Tiefschlaf ist nicht mehr möglich – die Leistungsfähigkeit am Tag ist erheblich eingeschränkt.

Schlafapnoe kann ernste Auswirkungen haben:

  • Bluthochdruck, Herzrythmusstörungen, erhöhtes Herzinfarktrisiko
  • Erhöhtes Schlaganfallrisiko
  • Sekundenschlaf beim Autofahren und am Arbeitsplatz
  • Depression und Lustlosigkeit
  • Gestörte Sexualität

Kurz: Die Lebensqualität wird eingeschränkt und die Lebenserwartung gesenkt.

Behandlung mit Zahnschienen – eine Lösung

Ruhestörendes Schnarchen und leicht- bis mittelgradige Schlafapnoe können mit Zahnschienen, ähnlich Zahnspangen behandelt werden. Die zweiteiligen, nach Gebissabdrücken hergestellten Zahnschienen halten Unterkiefer, Zunge und Gaumensegel während des Schlafes vorn. So bleibt der Rachenraum weit geöffnet, die schlaffen Rachenmuskeln werden stabilisiert und die Lunge wird wieder mit genügend Luft versorgt, um das Blut ausreichend mit Sauerstoff zu sättigen. Über spezielle Verbindungselemente zwischen Ober- und Unterkieferschiene lassen sich diese Unterkiefer-Protrusionsschienen so einstellen, dass die alarmierenden Weckreaktionen ausbleiben – und Ihr Partner und Sie nachts ruhiger und erholsamer schlafen können.

Das Anpassen der Schienen erfolgt durch unseren spezialisierten Zahnmediziner Dent. med. Hr. Lenzer.

Seit Januar 2022 sind Schnarchschienen unter bestimmten Voraussetzungen in den Kassenkatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurden.

Bei weiteren Fragen berät sie gerne unser Spezialist ausführlich.